Deine Checkliste für Behörden und Ämter.
Bescheinigungen, Urkunden, Formulare, Dokumente – hättest du dir träumen lassen, wieviel „Behördenkram“ ein Baby mit sich bringt, liebe Mami? Wenn du jetzt heimlich mit dem Kopf geschüttelt hast, heißen wir dich recht herzlich willkommen: Du bist nicht alleine! Schon gar nicht im Baby-Bürokratie-Dschungel… Wir haben alle nötigen Infos und eine umfassende Checkliste Schwangerschaft für dich zusammengestellt. So kannst du in der Zeit schon alle Anträge und Formalitäten fristgerecht auf den Weg bringen – und hast genügend Zeit für dich und deine neue Familie!
Danielas Hebammen-Tipp
Es ist soweit! Dein sehnsüchtig erwartetes Baby hat endlich das Licht der Welt erblickt! Am liebsten würdest du das kleine Wunder stundenlang betrachten und bekuscheln. Stattdessen musst du dich mit langweiligem, aber leider notwendigem Papierkram auseinandersetzen. Einige Anträge, wie der auf Mutterschutz oder Elternzeit musst du bereits vor der Geburt stellen. Andere Leistungen, wie Eltern- oder Kindergeld kannst du erst nach der Entbindung beantragen. Damit dir trotzdem möglichst viel Zeit zum „Babyflittern“ bleibt, kannst du aber bereits einiges im Vorfeld vorbereiten: Besorge dir die Anträge für die Aufnahme in die Krankenkasse sowie für Eltern- und Kindergeld bereits vorab und fülle alles soweit wie möglich aus. Unsere Checkliste Schwangerschaft zum Herunterladen hilft dir dabei, alles im Blick zu behalten. Nach der Geburt deines Kindes musst du dann nur noch den Vornamen und das Geburtsdatum eintragen – und kannst dich anschließend wieder voll und ganz deinem kleinen Sonnenschein widmen…
Checkliste Schwangerschaft: Formalitäten und Anträge vor der Geburt
Mutterschutz
Sobald du in anderen Umständen bist, genießt du besondere Schutzmaßnahmen im Berufsleben. Die Bestimmungen dafür werden vom sogenannten Mutterschutzgesetz geregelt und sollen für ausreichenden Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Geburt sorgen. Das Mutterschutzgesetz beinhaltet unter anderem Vorschriften von Pausen- und Arbeitszeiten, Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbote und Entgeltersatzleistungen. Damit der Mutterschutz greifen kann, musst du deinen Arbeitgeber natürlich über deine Schwangerschaft informieren. Die meisten Frauen warten mit einem Gespräch bis nach der 12. SSW, um die Wahrscheinlichkeit eines „Fehlalarmes“ möglichst gering zu halten. Zusätzlich solltest du deine Personalabteilung schriftlich über deinen Zustand informieren – bestenfalls inklusive einer schriftlichen Bestätigung deines Arztes oder deiner Ärztin.
Wo:
♥ Arbeitgeber
Wann:
♥ Der Zeitpunkt ist dir freigestellt. Allerdings kann der Mutterschutz erst nach deiner Bekanntmachung greifen.
Benötigte Unterlagen:
♥ Ein formloses Schreiben, gegebenenfalls inklusive ärztlicher Bescheinigung.
Weitere Infos zum Mutterschutz:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld soll deine finanzielle Versorgung während des Mutterschutzes sicherstellen. Bist du angestellt, so erhältst du in den letzten sechs Wochen der Schwangerschaft und in den acht Wochen nach der Geburt trotz Beschäftigungsverbot auch weiterhin dein Nettogehalt. Als Berechnungsgrundlage dient dabei dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Als gesetzlich Versicherte erhältst du bis zu 13,- € täglich und vom Arbeitgeber die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und deinem Nettoverdienst.
Wenn du nicht gesetzlich versichert bist, etwa weil du familien- oder privat versichert bist, hast du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Du kannst dann aber einmalig Mutterschaftsgeld in Höhe von 210,- € beim Bundesamt für soziale Sicherung beantragen.
Wo:
♥ Wenn du gesetzlich versichert bist: Antrag bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber,
♥ ansonsten: Antrag beim Bundesamt für soziale Sicherung
Wann:
♥ Sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
Benötigte Unterlagen:
♥ Frauenärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin
♥ Formular der Krankenversicherung und eine Arbeitgeberbescheinigung
Weitere Infos zum Mutterschaftsgeld:
♥ Bei gesetzlich Krankenversicherten: Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen
♥ Bei Schwangeren, die nicht gesetzlich krankenversichert sind: Bundesamt für soziale Sicherung
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick
Vaterschaft und Sorgerecht
Kommt euer Baby ehelich zur Welt, musst du dich weder um eine Vaterschaftsanerkennung noch um die Klärung des Sorgerechtes kümmern. Solltet ihr nicht verheiratet sein, könnt ihr die Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Standes- oder Jugendamt, beim Amtsgericht oder einem Notar vornehmen lassen. Wenn der werdende Papa gerne direkt als Vater in die Geburtsurkunde aufgenommen werden möchte, empfiehlt sich eine Beantragung der Vaterschaft bereits vor der Geburt. Andernfalls wird in der Geburtsurkunde zunächst nur der Name der Mutter vermerkt. Die Anerkennung der Vaterschaft hat anfangs noch keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Wenn ihr es gemeinsam tragen möchtet, muss dies nochmal gesondert eingetragen werden. Diese Eintragung kann entweder beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen.
Wo:
♥ Standesamt, Jugendamt
♥ Amtsgericht (kostenpflichtig) oder Notar (kostenpflichtig)
Wann:
♥ Vor oder nach der Geburt. In beiden Fällen ist die persönliche Zustimmung der Mutter notwendig.
Benötigte Unterlagen:
♥ Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch beider Elternteile.
♥ Personalausweise sowie Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes. Sollte die Mutter nicht anwesend sein, ist eine schriftliche Zustimmung notwendig.
Weitere Infos zum Sorgerecht:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht
Krankenkassenleistungen
Insbesondere in der Schwangerschaft gibt es große Unterschiede in puncto Kostenübernahme: Sonderleistungen wie Nackenfaltenmessung, 3D-Ultraschallscreening oder 24h-Hebammenrufbereitschaft sind in vielen Fällen selbst zu zahlen. Deshalb solltest du unbedingt die Leistungen deiner Krankenkasse prüfen.
Kinderarzt
In einigen Regionen Deutschlands haben stark ausgelastete Kinderarztpraxen einen Aufnahmestopp. Deshalb ist es durchaus ratsam, bereits vor der Geburt einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin zu suchen und sich dort anzumelden. Insbesondere dann, wenn die Entbindung nicht im Krankenhaus stattfinden soll. Warum? Der Grund dafür ist die zweite Vorsorgeuntersuchung deines Babys, die sogenannte U2, die zwischen dem 3. und 10. Lebenstag durchgeführt wird. In den meisten Fällen findet sie automatisch noch im Krankenhaus statt. Andernfalls musst du dann schon einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin aufsuchen.
Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt
Ganz gleich, ob du in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause entbinden möchtest: Wichtig ist, dass du die Einrichtung oder Hebamme möglichst frühzeitig informierst – bestenfalls schon ab der 22. Schwangerschaftswoche. Um die für dich richtige Wahl zu treffen, solltest du vorab die Räumlichkeiten besichtigen und dich mit dem gängigen Ablauf vertraut machen: Kliniken und die meisten Geburtshäuser bieten dafür Informationsabende an, die dir und euch bei der Entscheidungsfindung helfen können.
Wo:
♥ Klinik und Geburtshaus: Anmeldung zur Geburt
♥ Hausgeburt: Hebamme und Frauenarzt oder -ärztin frühestmöglich in die Planung einbeziehen.
Wann:
♥ Klinik: spätestens in der 33. – 36. Schwangerschaftswoche
♥ Geburtshaus: in der 26. – 29. Schwangerschaftswoche
♥ Hebamme: bestenfalls bereits ab der 14. Schwangerschaftswoche, da in vielen Großstädten ein Hebammen-Mangel herrscht.
Benötigte Unterlagen:
♥ Mutterpass und Krankenversicherungskarte (Diese gehören auch in die Kliniktasche.)
♥ Einweisungsschein des Frauenarztes oder der Frauenärztin
♥ Personalausweis oder gegebenenfalls Pass & Geburtsurkunde
♥ Sonstige wichtige Dokumente, wie Allergie-Pass, etc.
Kita oder Tagesbetreuung
Je nachdem, ob du einen zügigen Wiedereinstieg in den Job planst oder ob du dein Baby möglichst lange zu Hause genießen möchtest – das Thema Kinderbetreuung solltest du rechtzeitig angehen. Bestenfalls noch vor der Beantragung des Elterngeldes. Leider herrscht in vielen Städten ein signifikanter Mangel an Kita-Plätzen, weshalb es teilweise sehr lange Wartelisten gibt. Darüber hinaus gibt es auch große Unterschiede in puncto Leistungen, Öffnungszeiten, Gruppengrößen, etc. Du merkst schon, liebe Mami in spe, hier ist Recherchearbeit angesagt! Vielleicht ist auch eine Tagesmutter eine gute Alternative…
Wo:
♥ Online-Recherche inklusive Info-Veranstaltungen
♥ Direktes Kontaktieren von Kita oder Tagesmutter
Wann:
♥ So früh wie möglich und bereits während der Schwangerschaft
Benötigte Unterlagen:
♥ Individuell mit Kita oder Tagesmutter absprechen
Elternzeit
Beide Elternteile haben insgesamt drei Jahre Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz. Die sogenannte Elternzeit kann in Absprache mit dem Arbeitgeber flexibel bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Mit der Anmeldung der Elternzeit müsst ihr lediglich festlegen, wie ihr diese bis zum zweiten Geburtstag eures Kindes in Anspruch nehmen möchtet. Wichtig ist nur, dass ihr euren Arbeitgeber schriftlich bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit über eure Planung informiert. Übrigens dürft ihr währenddessen sogar bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn du also während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du dies am besten direkt mit beantragen.
Wo:
♥ Arbeitgeber
Wann:
♥ Väter spätestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin, wenn sie ab der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen möchten. Andernfalls 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
♥ Mütter spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (nach dem Mutterschutz)
Benötigte Unterlagen:
♥ Formloser schriftlicher Antrag – bestenfalls per Einschreiben – mit möglichst detaillierter Angabe zur Planung und Dauer der Elternzeit.
♥ Bei Teilzeit, möglichst die Stundenanzahl und Arbeitszeiten angeben.
Weitere Infos zur Elternzeit:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit
Haushaltshilfe
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, deinen Haushalt selbst zu führen, hast du gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn dir dein Arzt oder deine Ärztin während der Schwangerschaft eine strenge Bettruhe verordnet. Allerdings darf keine andere Person im Haushalt leben, die die Aufgaben der Haushaltshilfe übernehmen könnte. Nach der Antragstellung entscheidet deine Krankenkasse, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Wo:
♥ Gesetzliche Krankenkasse
Wann:
♥ Während der Schwangerschaft und nach der Geburt
Benötigte Unterlagen:
♥ Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, ob ein Anspruch besteht.
Checkliste Schwangerschaft: Formalitäten und Anträge nach der Geburt
Geburtsurkunde
Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt solltest du die Geburtsurkunde deines Kindes beim Standesamt beantragen. Wenn du im Krankenhaus entbunden hast, übernimmt die Klinik die Anmeldung in den meisten Fällen. Dazu wird dir nach der Geburt ein brauner Umschlag überreicht, der den Antrag mit allen relevanten Informationen enthält. Innerhalb einer Woche sendet dir das Standesamt die Geburtsurkunde dann nach Hause. Solltest du nicht in einer Klinik entbunden haben, etwa weil du dein Baby zu Hause zur Welt gebracht hast, musst du die Geburtsurkunde persönlich beim Standesamt beantragen.
Wo:
♥ Standesamt des Geburtsortes oder Krankenhaus – die meisten übernehmen die Anmeldung
Wann:
♥ Innerhalb einer Woche nach der Geburt
Benötigte Unterlagen:
♥ Bargeld für die Kosten der Geburtsurkunden
♥ Einen frankierten A4-Briefumschlag
Wenn die Eltern verheiratet sind:
♥ Geburtsbescheinigung der Klinik
♥ Kopie der Personalausweise der Eltern
♥ Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder
♥ Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
♥ Geburtsurkunden der Eltern
♥ Falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil
♥ Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung
Bei ausländischen Staatsangehörigen:
♥ Kopien der Reisepässe mit Aufenthaltsgenehmigung
♥ Übersetzung der Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern
Krankenversicherung
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, ist dein Baby für die ersten Untersuchungen noch über dich versichert. Trotzdem solltest du dich bald darum bemühen, dein Kind offiziell in die Familienversicherung aufzunehmen. Nach der Beantragung erhält dein Baby eine eigene Versichertenkarte. Sollte diese bei der ersten Untersuchung beim Kinderarzt noch nicht vorliegen, kannst du deine Versicherung um eine vorläufige Versicherungsbescheinigung bitten. Anders sieht die Sache aus, wenn du und/oder der Papa des Kindes privat krankenversichert ist. Sobald der Privatversicherte das höhere Einkommen hat und über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt (2021: 64.350,- €), kann das Kind nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden. Dein Baby wird dann in der entsprechenden privaten Krankenkasse versichert – ohne Risikoprüfung und Wartezeit, aber gegen einen eigenen Betrag.
Wo:
♥ Bei der Krankenkasse eines Elternteils
Wann:
♥ Schnellstmöglich nach Erhalt der Geburtsurkunde
♥ Privatversicherte bis zwei Monate nach der Geburt
Benötigte Unterlagen:
♥ Zunächst Krankenkasse telefonisch informieren, diese schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis
♥ Für das Kind erhalten die Eltern nach ca. zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte
♥ Antrag auf Familienversicherung (erhält man von der Krankenkasse)
Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt wird nicht automatisch vom Standesamt über die Geburt deines Babys informiert. Deshalb solltest du die Geburtsurkunde auch dort so bald wie möglich vorlegen, um dein Baby anzumelden. Und wenn du schon mal da bist, kannst du auch gleich einen Kinderausweis beantragen. Der ist nämlich zwingend notwendig, wenn ihr demnächst ins Ausland reisen wollt – und wird ganz oft schlicht und einfach vergessen.
Wo:
♥ Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern
Wann:
♥ Frühestmöglich nach Erhalt der Geburtsurkunde
Benötigte Unterlagen:
♥ Geburtsurkunde des Kindes
♥ Personalausweis oder Pass
♥ Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
♥ Biometrisches Passfoto, wenn ein Kinderausweis mit beantragt werden soll. Dann ist die Zustimmung beider Elternteile nötig. Ist nur einer anwesend, Vollmacht des Anderen.
Kindergeld
In der Regel haben alle in Deutschland lebenden Eltern mit Kindern bis zu einer gewissen Altersgrenze einen Anspruch auf Kindergeld. 2021 liegt dieses monatlich bei 219,- € – jeweils für die ersten beiden Kinder. Für das dritte Kind wird monatlich 225,- € ausgezahlt, für jedes weitere jeweils 250,- €. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Bearbeitung des Kindergeldantrages nimmt beim Amt etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch. Doch keine Sorge, das Geld wird bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Wo:
♥ Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Wann:
♥ Nach Erhalt der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes. (Letztere wird nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt.) Bis zu vier Jahre lang kann der Kindergeldanspruch rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang möglich.
Benötigte Unterlagen:
♥ Antrag auf Kindergeld
♥ Geburtsurkunde des Kindes
♥ Steuer-ID der Eltern und des Kindes
Weitere Infos zum Kindergeld:
♥ Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld
Kinderzuschlag
Der sogenannte Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird nur dann gewährt, wenn das Einkommen beider Eltern nachweislich nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.
Infos zum Kindergeldzuschlag:
♥ Bundesagentur für Arbeit
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag
Elterngeld
Als weitere finanzielle Transferleistung zahlt der Staat Elterngeld für die Betreuung deines Kindes. Das sogenannte Basiselterngeld wird maximal 14 Monaten nach der Geburt ausgezahlt. Die Beantragung erfolgt bei den jeweiligen Elterngeldstellen in der Kommunalverwaltung am Wohnsitz. Da das Elterngeld eine Entgeltersatzleistung darstellt, musst du diverse Nachweise über dein Einkommen und Arbeitsverhältnis erbringen. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden dann zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu arbeiten – für maximal vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Dieses gilt im Übrigen auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. Da das Elterngeld aber nur für drei Monate rückwirkend gezahlt wird, solltest du nicht zu lange mit der Antragstellung warten.
Wo:
♥ Elterngeldstelle (Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie kann man die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen finden). Bei einigen Stellen kann der Antrag online – bereits vor der Geburt – ausgefüllt werden. Es müssen nach der Geburt lediglich die fehlenden Daten eingetragen werden.
Wann:
♥ Nach Erhalt der Geburtsurkunde bis drei Monate nach der Geburt
Benötigte Unterlagen:
♥ Antrag auf Elterngeld
♥ Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag)
♥ Bescheinigung von der Krankenkasse (Bescheinigung A)
♥ Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Bescheinigung B)
♥ Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder vom Reisepass – dann inklusive einer Meldebescheinigung
♥ Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
♥ Steuer-ID sowie die Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
♥ wenn vorhanden, Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 14 Monate
♥ Gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
Weitere Infos zum Elterngeld:
♥ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss und Betreuungsunterhalt
Bei getrenntlebenden Eltern: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Beitrag zum Unterhalt zumeist durch Pflege, Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag normalerweise dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt, den sogenannten Barunterhalt oder Kindesunterhalt.
Bei Alleinerziehenden: Alleinerziehende, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr Kind bekommen, können einen sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies ist auch möglich, wenn die Vaterschaft nicht geklärt ist. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Bei nicht verheirateten, getrenntlebenden Eltern: In diesem Fall hat die oder der Erziehende, der das Kind betreut, mindestens drei Jahre nach der Geburt Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil.
Infos zum Kinderunterhalt:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt
Infos zum Unterhaltsvorschuss:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/was-ist-unterhaltsvorschuss–125226
Infos zum Betreuungsunterhalt:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt/koennen-nicht-verheiratete-elternteile-unterhalt-bekommen–125234
Alle Formalitäten und Fristen findest du auch in unserer praktischen Checkliste Schwangerschaft zum Herunterladen und ausdrucken. Hier haben wir dir noch einmal übersichtlich alle Beratungsstellen zusammengefasst, wo du Unterstützung findest.
Beratungsstellen
Schwangeren-Beratung:
♥ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/de.html
Beratungsstellen vor Ort:
♥ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/
Übersicht über alle Familienleistungen:
♥ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/familienleistungen-ueberblick
♥ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.familienplanung.de/beratung/recht-und-finanzen/
Mutterschutz:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz
Mutterschaftsgeld (gesetzlich krankenversichert):
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen
Mutterschaftsgeld (bei Schwangeren, die nicht gesetzlich krankenversichert sind):
♥ Bundesamt für soziale Sicherung
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick
Sorgerecht:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht
Elternzeit:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit
Kindergeld:
♥ Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld
Kindergeldzuschlag:
♥ Bundesagentur für Arbeit
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag
Elterngeld:
♥ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Kinderunterhalt:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt
Unterhaltsvorschuss:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/was-ist-unterhaltsvorschuss–125226
Betreuungsunterhalt:
♥ Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
♥ https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt/koennen-nicht-verheiratete-elternteile-unterhalt-bekommen–125234
“Liebe Mami, ich hoffe wir können dich bei deinem Abenteuer mit Baby und dem anfänglichen Bürokratie-Dschungel ein wenig unterstützen. Du schaffst das! Ich wünsche dir von Herzen alles Liebe und Gute!“
Deine Hebamme Daniela