Checkliste Schwangerschaft: Anträge und Formalitäten vor und nach der Geburt

Deine Checkliste für Behörden und Ämter.

Bescheinigungen, Urkunden, Formulare, Dokumente – hättest du dir träumen lassen, wieviel „Behördenkram“ ein Baby mit sich bringt, liebe Mami? Wenn du jetzt heimlich mit dem Kopf geschüttelt hast, heißen wir dich recht herzlich willkommen: Du bist nicht alleine! Schon gar nicht im Baby-Bürokratie-Dschungel… Wir haben alle nötigen Infos und eine umfassende Checkliste Schwangerschaft für dich zusammengestellt. So kannst du in der Zeit schon alle Anträge und Formalitäten fristgerecht auf den Weg bringen – und hast genügend Zeit für dich und deine neue Familie!

Danielas Hebammen-Tipp

Es ist soweit! Dein sehnsüchtig erwartetes Baby hat endlich das Licht der Welt erblickt! Am liebsten würdest du das kleine Wunder stundenlang betrachten und bekuscheln. Stattdessen musst du dich mit langweiligem, aber leider notwendigem Papierkram auseinandersetzen. Einige Anträge, wie der auf Mutterschutz oder Elternzeit musst du bereits vor der Geburt stellen. Andere Leistungen, wie Eltern- oder Kindergeld kannst du erst nach der Entbindung beantragen. Damit dir trotzdem möglichst viel Zeit zum „Babyflittern“ bleibt, kannst du aber bereits einiges im Vorfeld vorbereiten: Besorge dir die Anträge für die Aufnahme in die Krankenkasse sowie für Eltern- und Kindergeld bereits vorab und fülle alles soweit wie möglich aus. Unsere Checkliste Schwangerschaft zum Herunterladen hilft dir dabei, alles im Blick zu behalten. Nach der Geburt deines Kindes musst du dann nur noch den Vornamen und das Geburtsdatum eintragen – und kannst dich anschließend wieder voll und ganz deinem kleinen Sonnenschein widmen…

 

Checkliste Schwangerschaft: Formalitäten und Anträge vor der Geburt

Mutterschutz

Sobald du in anderen Umständen bist, genießt du besondere Schutzmaßnahmen im Berufsleben. Die Bestimmungen dafür werden vom sogenannten Mutterschutzgesetz geregelt und sollen für ausreichenden Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Geburt sorgen. Das Mutterschutzgesetz beinhaltet unter anderem Vorschriften von Pausen- und Arbeitszeiten, Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbote und Entgeltersatzleistungen. Damit der Mutterschutz greifen kann, musst du deinen Arbeitgeber natürlich über deine Schwangerschaft informieren. Die meisten Frauen warten mit einem Gespräch bis nach der 12. SSW, um die Wahrscheinlichkeit eines „Fehlalarmes“ möglichst gering zu halten. Zusätzlich solltest du deine Personalabteilung schriftlich über deinen Zustand informieren – bestenfalls inklusive einer schriftlichen Bestätigung deines Arztes oder deiner Ärztin.

Wo:  
Arbeitgeber

Wann:
Der Zeitpunkt ist dir freigestellt. Allerdings kann der Mutterschutz erst nach deiner Bekanntmachung greifen.

Benötigte Unterlagen:
Ein formloses Schreiben, gegebenenfalls inklusive ärztlicher Bescheinigung.

Weitere Infos zum Mutterschutz:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz


Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld soll deine finanzielle Versorgung während des Mutterschutzes sicherstellen. Bist du angestellt, so erhältst du in den letzten sechs Wochen der Schwangerschaft und in den acht Wochen nach der Geburt trotz Beschäftigungsverbot auch weiterhin dein Nettogehalt. Als Berechnungsgrundlage dient dabei dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Als gesetzlich Versicherte erhältst du bis zu 13,- € täglich und vom Arbeitgeber die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und deinem Nettoverdienst.

Wenn du nicht gesetzlich versichert bist, etwa weil du familien- oder privat versichert bist, hast du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Du kannst dann aber einmalig Mutterschaftsgeld in Höhe von 210,- € beim Bundesamt für soziale Sicherung beantragen.

Wo:
Wenn du gesetzlich versichert bist: Antrag bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber,
ansonsten: Antrag beim Bundesamt für soziale Sicherung

Wann:
Sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin

Benötigte Unterlagen:
Frauenärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin
Formular der Krankenversicherung und eine Arbeitgeberbescheinigung

 Weitere Infos zum Mutterschaftsgeld:
Bei gesetzlich Krankenversicherten:  Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen
Bei Schwangeren, die nicht gesetzlich krankenversichert sind: Bundesamt für soziale Sicherung
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick


Vaterschaft und Sorgerecht

Kommt euer Baby ehelich zur Welt, musst du dich weder um eine Vaterschaftsanerkennung noch um die Klärung des Sorgerechtes kümmern. Solltet ihr nicht verheiratet sein, könnt ihr die Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Standes- oder Jugendamt, beim Amtsgericht oder einem Notar vornehmen lassen. Wenn der werdende Papa gerne direkt als Vater in die Geburtsurkunde aufgenommen werden möchte, empfiehlt sich eine Beantragung der Vaterschaft bereits vor der Geburt. Andernfalls wird in der Geburtsurkunde zunächst nur der Name der Mutter vermerkt. Die Anerkennung der Vaterschaft hat anfangs noch keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Wenn ihr es gemeinsam tragen möchtet, muss dies nochmal gesondert eingetragen werden. Diese Eintragung kann entweder beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen.

Wo:
Standesamt, Jugendamt
Amtsgericht (kostenpflichtig) oder Notar (kostenpflichtig)

Wann:
Vor oder nach der Geburt. In beiden Fällen ist die persönliche Zustimmung der Mutter notwendig.

Benötigte Unterlagen:

Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch beider Elternteile.
Personalausweise sowie Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes. Sollte die Mutter nicht anwesend sein, ist eine schriftliche Zustimmung notwendig.

 Weitere Infos zum Sorgerecht:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht

 

Krankenkassenleistungen

Insbesondere in der Schwangerschaft gibt es große Unterschiede in puncto Kostenübernahme: Sonderleistungen wie Nackenfaltenmessung, 3D-Ultraschallscreening oder 24h-Hebammenrufbereitschaft sind in vielen Fällen selbst zu zahlen. Deshalb solltest du unbedingt die Leistungen deiner Krankenkasse prüfen.


Kinderarzt

In einigen Regionen Deutschlands haben stark ausgelastete Kinderarztpraxen einen Aufnahmestopp. Deshalb ist es durchaus ratsam, bereits vor der Geburt einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin zu suchen und sich dort anzumelden. Insbesondere dann, wenn die Entbindung nicht im Krankenhaus stattfinden soll. Warum? Der Grund dafür ist die zweite Vorsorgeuntersuchung deines Babys, die sogenannte U2, die zwischen dem 3. und 10. Lebenstag durchgeführt wird. In den meisten Fällen findet sie automatisch noch im Krankenhaus statt. Andernfalls musst du dann schon einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin aufsuchen.


Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt

Ganz gleich, ob du in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause entbinden möchtest: Wichtig ist, dass du die Einrichtung oder Hebamme möglichst frühzeitig informierst – bestenfalls schon ab der 22. Schwangerschaftswoche. Um die für dich richtige Wahl zu treffen, solltest du vorab die Räumlichkeiten besichtigen und dich mit dem gängigen Ablauf vertraut machen: Kliniken und die meisten Geburtshäuser bieten dafür Informationsabende an, die dir und euch bei der Entscheidungsfindung helfen können.

Wo:
Klinik und Geburtshaus: Anmeldung zur Geburt
Hausgeburt: Hebamme und Frauenarzt oder -ärztin frühestmöglich in die Planung einbeziehen.

Wann:
Klinik: spätestens in der 33. – 36. Schwangerschaftswoche
Geburtshaus: in der 26. – 29. Schwangerschaftswoche
Hebamme: bestenfalls bereits ab der 14. Schwangerschaftswoche, da in vielen Großstädten ein Hebammen-Mangel herrscht.

Benötigte Unterlagen:
Mutterpass und Krankenversicherungskarte (Diese gehören auch in die Kliniktasche.)
Einweisungsschein des Frauenarztes oder der Frauenärztin
Personalausweis oder gegebenenfalls Pass & Geburtsurkunde
Sonstige wichtige Dokumente, wie Allergie-Pass, etc.


Kita oder Tagesbetreuung

Je nachdem, ob du einen zügigen Wiedereinstieg in den Job planst oder ob du dein Baby möglichst lange zu Hause genießen möchtest – das Thema Kinderbetreuung solltest du rechtzeitig angehen. Bestenfalls noch vor der Beantragung des Elterngeldes. Leider herrscht in vielen Städten ein signifikanter Mangel an Kita-Plätzen, weshalb es teilweise sehr lange Wartelisten gibt. Darüber hinaus gibt es auch große Unterschiede in puncto Leistungen, Öffnungszeiten, Gruppengrößen, etc. Du merkst schon, liebe Mami in spe, hier ist Recherchearbeit angesagt! Vielleicht ist auch eine Tagesmutter eine gute Alternative…

Wo:
Online-Recherche inklusive Info-Veranstaltungen
Direktes Kontaktieren von Kita oder Tagesmutter

Wann:
So früh wie möglich und bereits während der Schwangerschaft

Benötigte Unterlagen:
Individuell mit Kita oder Tagesmutter absprechen

Formalitäten und Anträge in der Schwnagerschaft

Elternzeit

Beide Elternteile haben insgesamt drei Jahre Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz. Die sogenannte Elternzeit kann in Absprache mit dem Arbeitgeber flexibel bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Mit der Anmeldung der Elternzeit müsst ihr lediglich festlegen, wie ihr diese bis zum zweiten Geburtstag eures Kindes in Anspruch nehmen möchtet. Wichtig ist nur, dass ihr euren Arbeitgeber schriftlich bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit über eure Planung informiert. Übrigens dürft ihr währenddessen sogar bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn du also während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du dies am besten direkt mit beantragen.

Wo:
Arbeitgeber

Wann:
♥  Väter spätestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin, wenn sie ab der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen möchten. Andernfalls 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
♥  Mütter spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (nach dem Mutterschutz)

Benötigte Unterlagen:
♥  Formloser schriftlicher Antrag – bestenfalls per Einschreiben – mit möglichst detaillierter Angabe zur Planung und Dauer der Elternzeit.
♥  Bei Teilzeit, möglichst die Stundenanzahl und Arbeitszeiten angeben.

 Weitere Infos zur Elternzeit:
♥  Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit


Haushaltshilfe

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, deinen Haushalt selbst zu führen, hast du gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn dir dein Arzt oder deine Ärztin während der Schwangerschaft eine strenge Bettruhe verordnet. Allerdings darf keine andere Person im Haushalt leben, die die Aufgaben der Haushaltshilfe übernehmen könnte. Nach der Antragstellung entscheidet deine Krankenkasse, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Wo:
Gesetzliche Krankenkasse

Wann:
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt

Benötigte Unterlagen:
Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, ob ein Anspruch besteht.

 

Checkliste Schwangerschaft: Formalitäten und Anträge nach der Geburt

Geburtsurkunde

Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt solltest du die Geburtsurkunde deines Kindes beim Standesamt beantragen. Wenn du im Krankenhaus entbunden hast, übernimmt die Klinik die Anmeldung in den meisten Fällen. Dazu wird dir nach der Geburt ein brauner Umschlag überreicht, der den Antrag mit allen relevanten Informationen enthält. Innerhalb einer Woche sendet dir das Standesamt die Geburtsurkunde dann nach Hause. Solltest du nicht in einer Klinik entbunden haben, etwa weil du dein Baby zu Hause zur Welt gebracht hast, musst du die Geburtsurkunde persönlich beim Standesamt beantragen.

Wo:
Standesamt des Geburtsortes oder Krankenhaus – die meisten übernehmen die Anmeldung

Wann:
Innerhalb einer Woche nach der Geburt

Benötigte Unterlagen:
Bargeld für die Kosten der Geburtsurkunden
Einen frankierten A4-Briefumschlag

Wenn die Eltern verheiratet sind:
Geburtsbescheinigung der Klinik
Kopie der Personalausweise der Eltern
Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
Geburtsurkunden der Eltern
Falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil
Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung

Bei ausländischen Staatsangehörigen:
Kopien der Reisepässe mit Aufenthaltsgenehmigung
Übersetzung der Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern

Krankenversicherung

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, ist dein Baby für die ersten Untersuchungen noch über dich versichert. Trotzdem solltest du dich bald darum bemühen, dein Kind offiziell in die Familienversicherung aufzunehmen. Nach der Beantragung erhält dein Baby eine eigene Versichertenkarte. Sollte diese bei der ersten Untersuchung beim Kinderarzt noch nicht vorliegen, kannst du deine Versicherung um eine vorläufige Versicherungsbescheinigung bitten. Anders sieht die Sache aus, wenn du und/oder der Papa des Kindes privat krankenversichert ist. Sobald der Privatversicherte das höhere Einkommen hat und über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt (2021: 64.350,- €), kann das Kind nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden. Dein Baby wird dann in der entsprechenden privaten Krankenkasse versichert – ohne Risikoprüfung und Wartezeit, aber gegen einen eigenen Betrag.

Wo:
Bei der Krankenkasse eines Elternteils

Wann:
Schnellstmöglich nach Erhalt der Geburtsurkunde
Privatversicherte bis zwei Monate nach der Geburt

Benötigte Unterlagen:
Zunächst Krankenkasse telefonisch informieren, diese schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis
Für das Kind erhalten die Eltern nach ca.  zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte
Antrag auf Familienversicherung (erhält man von der Krankenkasse)


Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt wird nicht automatisch vom Standesamt über die Geburt deines Babys informiert. Deshalb solltest du die Geburtsurkunde auch dort so bald wie möglich vorlegen, um dein Baby anzumelden. Und wenn du schon mal da bist, kannst du auch gleich einen Kinderausweis beantragen. Der ist nämlich zwingend notwendig, wenn ihr demnächst ins Ausland reisen wollt – und wird ganz oft schlicht und einfach vergessen.

Wo:
Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern

Wann:
Frühestmöglich nach Erhalt der Geburtsurkunde

Benötigte Unterlagen:
Geburtsurkunde des Kindes
Personalausweis oder Pass
Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Biometrisches Passfoto, wenn ein Kinderausweis mit beantragt werden soll. Dann ist die Zustimmung beider Elternteile nötig. Ist nur einer anwesend, Vollmacht des Anderen.


Kindergeld

In der Regel haben alle in Deutschland lebenden Eltern mit Kindern bis zu einer gewissen Altersgrenze einen Anspruch auf Kindergeld. 2021 liegt dieses monatlich bei 219,- € – jeweils für die ersten beiden Kinder. Für das dritte Kind wird monatlich 225,- € ausgezahlt, für jedes weitere jeweils 250,- €. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Bearbeitung des Kindergeldantrages nimmt beim Amt etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch. Doch keine Sorge, das Geld wird bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Wo:
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Wann:
♥  Nach Erhalt der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes. (Letztere wird nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt.) Bis zu vier Jahre lang kann der Kindergeldanspruch rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang möglich.

Benötigte Unterlagen:
♥  Antrag auf Kindergeld
Geburtsurkunde des Kindes
♥  Steuer-ID der Eltern und des Kindes

Weitere Infos zum Kindergeld:
Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld


Kinderzuschlag

Der sogenannte Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird nur dann gewährt, wenn das Einkommen beider Eltern nachweislich nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.

Infos zum Kindergeldzuschlag:
♥  Bundesagentur für Arbeit
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag

Elterngeld

Als weitere finanzielle Transfer­leistung zahlt der Staat Eltern­geld für die Betreuung deines Kindes. Das sogenannte Basiselterngeld wird maximal 14 Monaten nach der Geburt ausgezahlt. Die Beantragung erfolgt bei den jeweiligen Eltern­geld­stellen in der Kommunal­verwaltung am Wohnsitz. Da das Elterngeld eine Entgelt­ersatz­leistung darstellt, musst du diverse Nachweise über dein Einkommen und Arbeits­verhältnis erbringen. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Eltern­geldes verlängern: Aus einem Elterngeld­monat werden dann zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu arbeiten – für maximal vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partner­schafts­bonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Dieses gilt im Übrigen auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Allein­erziehenden steht der gesamte Partner­schafts­bonus zu. Da das Elterngeld aber nur für drei Monate rückwirkend gezahlt wird, solltest du nicht zu lange mit der Antragstellung warten.

Wo:
Elterngeldstelle (Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie kann man die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen finden). Bei einigen Stellen kann der Antrag online – bereits vor der Geburt – ausgefüllt werden. Es müssen nach der Geburt lediglich die fehlenden Daten eingetragen werden.

Wann:
Nach Erhalt der Geburtsurkunde bis drei Monate nach der Geburt

Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Elterngeld
Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag)
Bescheinigung von der Krankenkasse (Bescheinigung A)
Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Bescheinigung B)
Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder vom Reisepass – dann inklusive einer Meldebescheinigung
Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
Steuer-ID sowie die Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
wenn vorhanden, Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 14 Monate
Gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung

Weitere Infos zum Elterngeld:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld


Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss und Betreuungsunterhalt

Bei getrenntlebenden Eltern: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Beitrag zum Unterhalt zumeist durch Pflege, Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag normalerweise dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt, den sogenannten Barunterhalt oder Kindesunterhalt

Bei Alleinerziehenden: Alleinerziehende, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr Kind bekommen, können einen sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies ist auch möglich, wenn die Vaterschaft nicht geklärt ist. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Bei nicht verheirateten, getrenntlebenden Eltern: In diesem Fall hat die oder der Erziehende, der das Kind betreut, min­destens drei Jahre nach der Geburt Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil.

Infos zum Kinderunterhalt:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt

Infos zum Unterhaltsvorschuss:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/was-ist-unterhaltsvorschuss–125226

 Infos zum Betreuungsunterhalt:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt/koennen-nicht-verheiratete-elternteile-unterhalt-bekommen–125234

 

Alle Formalitäten und Fristen findest du auch in unserer praktischen Checkliste Schwangerschaft zum Herunterladen und ausdrucken. Hier haben wir dir noch einmal übersichtlich alle Beratungsstellen zusammengefasst, wo du Unterstützung findest.

 

Beratungsstellen

Schwangeren-Beratung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/de.html

Beratungsstellen vor Ort:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/

Übersicht über alle Familienleistungen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/familienleistungen-ueberblick
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.familienplanung.de/beratung/recht-und-finanzen/

Mutterschutz:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

Mutterschaftsgeld (gesetzlich krankenversichert):
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsgeld (bei Schwangeren, die nicht gesetzlich krankenversichert sind):
Bundesamt für soziale Sicherung
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick

Sorgerecht:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht

Elternzeit:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

Kindergeld:
Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld

Kindergeldzuschlag:
Bundesagentur für Arbeit
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag

Elterngeld:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

Kinderunterhalt:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt

Unterhaltsvorschuss:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/was-ist-unterhaltsvorschuss–125226

Betreuungsunterhalt:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt/koennen-nicht-verheiratete-elternteile-unterhalt-bekommen–125234

 

Hebamme Daniela

“Liebe Mami, ich hoffe wir können dich bei deinem Abenteuer mit Baby und dem anfänglichen Bürokratie-Dschungel ein wenig unterstützen. Du schaffst das! Ich wünsche dir von Herzen alles Liebe und Gute!“

Deine Hebamme Daniela

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